Unsere Tätigkeit betrifft
sowohl den Verkauf von
Beförderungsleistungen (wie
Flug, Bahn, Schiff, Auto,
etc.) und Pauschalreisen und
deren Vermittlung als auch
die Veranstaltung von
eigenen Reisen (laut unseren
Katalogen oder individueller
Ausarbeitung). Als Verkäufer
oder Vermittler (Hinweis bei
Buchung und
Buchungsbestätigung) können
wir für Mängel in der
Ausführung des Fluges oder
der Reise keinerlei Haftung
übernehmen. Diese richten
sich nach den jeweiligen
Bedingungen der
Fluggesellschaft oder des
Reiseveranstalters. In
sämtlichen Fällen gelten
doch zumindest auch die
Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
12, 13, 14, 15 und 16
unserer unten stehenden
Geschäftsbedingungen.
Ausnahmen betreffen alle
Leistungen und Reisen, bei
denen wir als Vermittler
tätig werden. Hier gelten
die jeweiligen Geschäfts-
und Reisebedingungen des von
uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers.
Soweit wir selbst als
Reiseveranstalter tätig
werden, ist Inhalt des
Vertrages der folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluss des
Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung
bietet der Kunde dem
Reisebüro den Abschluss
eines Reisevertrages
verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch
den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung
aufgeführten Teilnehmer, für
deren
Vertragsverpflichtungen der
Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit
der Annahme durch das
Reisebüro zustande. Die
Annahme bedarf keiner
bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach
Vertragsschluss wird der
Reiseveranstalter dem Kunden
die Reisebestätigung zur
Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt
der Bestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot von dem
Reisebüro vor, an das wir
für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der geänderte
Vertrag kommt nur dann
zustande, wenn Sie innerhalb
von 10 Tagen Ihr
Einverständnis erklären.
Bitte beachten Sie, dass Sie
mit einer Streichung der
Buchung rechnen müssen, wenn
Sie sich in diesem Fall
nicht melden (schriftlich,
mündlich oder fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung
des jeweils gültigen
Prospekts und aus den
Angaben in unserer
Reisebestätigung. Die in dem
Prospekt enthaltenen Angaben
sind für uns bindend. Wir
behalten uns aber
ausdrücklich vor, vor
Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben
zu erklären, über die der
Kunde vor Buchung
selbstverständlich
informiert wird.
3. Rücktritt und
Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit
vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei
dem Veranstalter. Ihnen wird
empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
3.2. Treten Sie vom
Reisevertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht
an, können wir angemessenen
Ersatz für unsere
Reisevorkehrungen und
Aufwendungen verlangen. Bei
der Berechnung des Ersatzes
sind gewöhnliche ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige
Verwendungen der
Reiseleistungen zu
berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt,
unsere Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung
nach Nähe des Zeitpunktes
des Rücktritts zum
vertraglichen vereinbarten
Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit
Bedarfsfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor
Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor
Reisebeginn 25% des
Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor
Reisebeginn 35% des
Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor
Reisebeginn 50% des
Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor
Reiseantritt 60% des
Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der
Reise 80% des Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit
Linienfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor
Reisebeginn 15% des
Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor
Reisebeginn 25% des
Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor
Reisebeginn 35% des
Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis
Nichtantritt der Reise 50%
des Reisepreises.
c) Ferienwohnungen,
-häuser/Appartements, auch
bei Bus- und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor
Reiseantritt 20% des
Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor
Reisebeginn 50% des
Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor
Reisebeginn 80% des
Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der
Reise 90% des Reisepreises.
d) Mietwagen /
Nur-Flugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor
Reiseantritt 20%
- ab 7. Tag vor Reiseantritt
bis zum Tag des
Reiseantritts 30%.
- Bei
Nichtantritt/Nichtteilnahme
an der Reise 80% des
Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im
Linienverkehr € 60,00
Serviceentgelt pro Person.
3.4. Bei einigen
Sonderterminen und Zielen
können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben.
Gesonderte
Stornierungsbedingungen
gelten auch bei speziellen
Sonderreisen für Einzel- und
Gruppenreisen. Die
abweichenden Rücktritts- und
Stornierungskosten werden
Ihnen bei Buchung
mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es
unbenommen, uns
nachzuweisen, dass uns kein
oder ein wesentlich
geringerer Schaden
entstanden ist als die von
uns geforderte Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B.
Änderungen des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der
Beförderung, der Unterkunft,
o.ä.) sind grundsätzlich nur
bis zu Beginn der in 3.3.
genannten Fristen möglich.
Hierfür werden pauschal €
25,- pro Person (bei
Nur-Flug-Leistungen € 15,-
pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche
des Kunden, die nach Ablauf
der 30 Tage eingehen,
können, sofern ihre
Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag
zu Bedingungen gem. Ziff. 3
und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten
verursachen. Bitte beachten
Sie, dass bei Sondertarifen
Umbuchungen oder Änderungen
sowohl vor Reiseantritt als
auch nach Reiseantritt nicht
möglich sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn
kann der Kunde verlangen,
dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag
eintritt. Wir können dem
Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser
den besonderen
Reiseerfordernissen nicht
genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder
behördliche Anordnungen des
Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haftet er
und der Kunde uns gegenüber
als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
4. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch
genommenen Leistungen, zum
Beispiel wegen vorzeitiger
Rückreise oder anderen
Gründen, werden wir uns bei
den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Die
Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig
unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn
gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und
Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht
wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit sie
nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
5.3. Wir sind
verpflichtet, den Kunden
über Leistungsänderungen
oder Abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Gegebenenfalls
werden wir dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder
einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
5.4. Im Falle einer
erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung
ist der Reisende berechtigt,
ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindest
gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem
Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung
der Reiseleistung uns
gegenüber geltend zu machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den
mit dem Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafen-TAX oder einer
Änderung der für die
betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend
wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die
Beförderungskosten,
insbesondere die
Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den
sitzplatzbezogenen Erhöhung
können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
In anderen Fällen werden die
geforderten erhöhten
Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafen-TAX
gegenüber uns erhöht, so
kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteilen
Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung
der Wechselkurse kann der
Reisepreis in dem Umfang
erhöht werden, in dem sich
die Reise dadurch für uns
verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist
nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarte Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss
noch nicht eingetreten und
bei Vertragsschluss für uns
nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer
nachträglichen Änderung des
Reisepreises oder einer
nachträglichen Änderung
einer wesentlichen
Reiseleistung haben wir den
Reisenden unverzüglich davon
in Kenntnis zu setzen. Eine
Preiserhöhung, die ab dem
20. Tag vor dem vereinbarten
Reisetermin verlangt wird,
ist unwirksam. Bei
Preiserhöhungen um mehr als
5% oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung
ist der Reisende berechtigt,
ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen
anderen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden
aus unserem Angebot
anzubieten.
7. Zahlung und
Aushändigung der
Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den
Reisepreis vor Beendigung
der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne
von § 651 k Abs. 3 BGB
erfolgen. Mit
Vertragsschluss kann eine
Anzahlung gefordert werden.
Weitere Zahlungen werden zu
den vereinbarten Terminen,
die Restzahlung spätestens
vier Wochen vor Reiseantritt
bei uns eingehend fällig.
7.2. Sie erhalten
rechtzeitig vor Reisebeginn
sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus
zeitlichen Gründen die
Zusendung der
Originalunterlagen nicht
möglich ist, werden wir
Ihnen die Voucher per Fax
zusenden. Mehrkosten durch
besondere Versandformen
(Einschreiben, Nachnahme,
Kurierdienste,
Hinterlegungen etc.) sind
vom Kunden zu tragen.
8. Rücktritt und
Kündigung durch uns
Wir können in folgenden
Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Ihrem
Beginn den Reisevertrag
kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer
Frist
Wenn Sie die Durchführung
der Reise ungeachtet einer
Abmahnung nachhaltig stören
oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten,
dass die sofortige Auflösung
des Vertrages gerechtfertigt
ist. Trotz unserer Kündigung
behalten wir den Anspruch
auf den vollen Reisepreis,
wir müssen uns jedoch den
Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen
lassen, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung
nicht in Anspruch genommener
Leistungen erlangen,
einschließlich der von
unseren Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor
Reiseantritt
Falls wir eine von uns
ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht
erreichen. In einem solchen
Fall leiten wir Ihnen unsere
Rücktrittserklärung
unverzüglich zu und
erstatten Ihnen den bis
dahin eingezahlten
Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor
Reiseantritt
Wenn die Durchführung der
Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist,
weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering
ist, dass für uns im Falle
der Durchführung der Reise
die entstehenden Kosten eine
Überschreitung der
wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf
diese Reise, bedeuten würde.
Wird die Reise aus diesen
Gründen abgesagt, erhält der
Reisende den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen
der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für
die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die
sorgfältige Überwachung und
Auswahl der Leistungsträger,
die Richtigkeit der
Beschreibung aller in den
Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, sofern wir
nicht gemäß Ziffer 2 vor
Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben
erklärt haben und die
ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein
Verschulden der mit der
Leistungserbringung
betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht
vertragsgemäß erbracht, so
kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Wir können die
Abhilfe verweigern, wenn sie
einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des
Reisepreises
Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen Erbringung
der Reise kann der Reisende
eine entsprechende
Herabsetzung des
Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis
ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem
zur Zeit des Verkaufs der
Wert der Reise in
mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert gestanden
haben würde. Eine Minderung
tritt nicht ein, soweit es
der Reisende schuldhaft
unterlässt, den Mangel
anzuzeigen.
10.3. Kündigung des
Vertrages
Wird eine Reise infolge
eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten
wir innerhalb der
angemessenen Frist keine
Abhilfe, so kann der
Reisende im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag - in seinem
eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung -
kündigen. Dasselbe gilt,
wenn dem Reisenden die Reise
infolge eines Mangel aus
wichtigem, uns erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist
für die Abhilfe bedarf es
nur dann nicht, wenn eine
Abhilfe unmöglich ist oder
von uns verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt
wird.
Er schuldet dem
Reiseveranstalter den auf
die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann
unbeschadet der Minderung
oder der Kündigung
Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es
sei denn, der Mangel der
Reise beruht auf einen
Umstand, den der
Reiseveranstalter nicht zu
vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche
Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem
Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines
Leistungsträgers
verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns
gerichtete
Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir bei
Sachschäden bis € 4.100,00;
übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschaden
auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Die
Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisenden und
Reise.
11.3. Wir haben nicht für
Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden
und die in der
Reisebeschreibung
ausdrücklich als
Fremdleistungen
gekennzeichnet werden.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet,
bei Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um
eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu
halten.
12.2. Sie sind
insbesondere verpflichtet,
bei Beanstandungen
unverzüglich die örtliche
Reiseleitung zu informieren.
Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Sollten
Sie es schuldhaft
unterlassen, einen Mangel
nicht anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie
verpflichtet sind, sich
spätestens 72 Stunden vor
dem Rückflug Ihren Rück-/
Weiterflug durch die
Fluggesellschaft bestätigen
zu lassen. Für Nachteile,
die durch eine
Nichtbeachtung dieser
Maßnahme entstehen, können
wir nicht haftbar gemacht
werden. Bei
Pauschalreisenden wird diese
Rückbestätigung meistens
durch die örtliche
Reiseleitung durchgeführt.
Sie sollten sich aber
mindestens 4 Tage vor dem
Rück-/ Weiterflug dies noch
einmal von Ihrer
Reiseleitung bestätigen
lassen.
14. Ausschluss von
Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise
gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu
machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Kunde
Ansprüche geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Die
Geltendmachung muss die
einzelnen Beanstandungen
detailliert nach Art, Ausmaß
und Umfang so genau
bezeichnen, dass dem
Reiseveranstalter eine
Überprüfung der einzelnen
Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen
Ansprüche des Kunden wegen
Mängeln der Reise (Abhilfe
seitens des Veranstalters
respektive des
Selbsteinschreiten des
Reisenden zur Mängelabhilfe,
Minderung des Reisepreises,
Schadensersatz und
Kündigung) verjähren im
Gefolge der gesetzlichen
Ermächtigung (§ 651 m S.2
BGB) in einem Jahr,
gerechnet von dem auf den
Tag des vertraglich
vorgesehenen Reiseendes
folgenden Tag. Fällt der
letzte Tag der Frist auf
einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich
anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen
Sonnabend, so gilt der
nächste Werktag als
Fristende.
15. Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein,
dass der Kunde über
Bestimmungen von Pass-,
Visa- und
Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt
unterrichtet wird. Dabei
wird vorausgesetzt dass der
Reisende Staatsbürger der
Bundesrepublik Deutschland
ist und keine anderen
besonderen Verhältnisse
gegeben sind. Andere
Umstände können hierbei in
der Person des Reisenden
nicht berücksichtigt werden,
außer sie wurden uns
ausdrücklich mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht
für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der
Reisende uns mit der
Besorgung beauftragt hat, es
sei, dass die Verzögerung
von uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist
für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die
Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus
der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation
seinerseits bedingt sind.
16. Gerichtsstand,
Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages und dieser
Geschäftsbedingungen haben
nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur
Folge.
16.2 Ist der Kunde
Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist
ausschließlicher
Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem
Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.